Vertrauliche DNA-Spurensicherung bei sexuellen Übergriffen
Einleitung
Bei Hinweisen auf Gesundheitsschäden in Folge einer Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs oder einer Vergewaltigung haben gesetzlich Krankenversicherte haben gemäß § 27 Abs. 1 S. 6 SGB V Anspruch auf Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung einschließlich der erforderlichen Dokumentation, einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der sichergestellten Proben und der erforderlichen Laboruntersuchungen.
Die Aufgabe der Spurensicherung können zugelassene Krankenhäuser im Sinne von § 108 SGB V, Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie zugelassene medizinische Versorgungszentren und rechtsmedizinische Institute übernehmen.
Das durch die Leistungserbringer gesicherte Spurenmaterial wird in der Regel bei den regional zuständigen, rechtsmedizinischen Instituten für einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten eingelagert.

Vorgehen bei der Spurensicherung
Das Vorgehen bei der vertraulichen Spurensicherung wird in speziellen Untersuchungsbögen beschrieben. Der Aufbau dieses Bogens unterscheidet sich in Deutschland von Bundesland zu Bundesland. Je nach Untersuchungsroutine variiert die Zusammensetzung der verwendeten Spurensicherungssets.

Beispiele
In der Abbildung auf der rechten Seite werden verschiedene Beispiele von Sets für die vertrauliche Spurensicherung gezeigt. Wir fertigen Spurensicherungssets für verschiedene Bundesländer und stehen Ihnen gerne für weiterführende Auskünfte zur Verfügung.
